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   LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04   

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https://dejure.org/2005,19322
LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04 (https://dejure.org/2005,19322)
LG Kassel, Entscheidung vom 21.03.2005 - 3 T 757/04 (https://dejure.org/2005,19322)
LG Kassel, Entscheidung vom 21. März 2005 - 3 T 757/04 (https://dejure.org/2005,19322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinderung an der Zahlung eines einmalig zu zahlenden Unterhaltsbetrags; Pfändung von Unterhaltsansprüchen nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften; Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners ; Gleichlauf von Pfändungs- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 57/03

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des haushaltführenden Ehegatten

    Auszug aus LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04
    Wendet man sich nach alledem den verbleibenden Abwägungsgesichtspunkten (vgl. dazu BGH NJW 2004, 2450 (2452)) zu, muss das Anliegen des Beschwerdeführers durchaus verständlich erscheinen; denn die gegen ihn gerichteten Ansprüche der Antragsgegnerin, um deren Pfändung es hier geht, sind unstreitig sämtlich vor dem 25.07.1999 entstanden.
  • BGH, 29.05.2002 - XII ZR 263/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Abfindung von Unterhalt

    Auszug aus LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04
    Sie gilt damit auch für einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (vgl. BGH NJW 1997, 1441 ), insbesondere Unterhaltsrückstände, um die es hier geht (vgl. BGH NJW 1960, 572; BGH NJW 1997, 1441 ; BGH NJW-RR 2002, 1513 ).
  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04
    Sie gilt damit auch für einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (vgl. BGH NJW 1997, 1441 ), insbesondere Unterhaltsrückstände, um die es hier geht (vgl. BGH NJW 1960, 572; BGH NJW 1997, 1441 ; BGH NJW-RR 2002, 1513 ).
  • OLG Stuttgart, 09.05.1983 - 8 W 113/83
    Auszug aus LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04
    Dies gilt gerade in einem Fall der vorliegenden Art, in dem der Beschwerdeführer durch § 394 BGB in Verbindung mit § 850b I Ziff. 2 ZPO an einer Aufrechnung gehindert ist (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 409 ), weil die letztgenannte Bestimmung nach ihrem Zweck nicht allein laufende "Unterhaltsrenten", sondern Unterhaltsforderungen jeder Art erfasst, die im Rahmen und auf Grund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden.
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 221/95

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch des unterhaltsberechtigten

    Auszug aus LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04
    Sie gilt damit auch für einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (vgl. BGH NJW 1997, 1441 ), insbesondere Unterhaltsrückstände, um die es hier geht (vgl. BGH NJW 1960, 572; BGH NJW 1997, 1441 ; BGH NJW-RR 2002, 1513 ).
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